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In die Leitplanke gefahren
Wann müssen Sie den Unfall melden?

Das unglückliche Geschehen, in die Leitplanke gefahren zu sein, stellt zweifellos einen Verkehrsunfall dar, der in den meisten Fällen gemeldet werden muss. Aber wann genau müssen Sie einen solchen Unfall melden, welche Schritte sollten Sie unternehmen und was sind die Konsequenzen? In diesem Artikel klären wir diese Fragen.


Unfall oder Schaden?

Zunächst ist es wichtig zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Unfall handelt oder lediglich um einen Schaden an Ihrem Fahrzeug. Ein Unfall beinhaltet oft mehrere beteiligte Fahrzeuge oder Verkehrsteilnehmer, während ein Schaden an der Leitplanke in der Regel als Einzelfall betrachtet wird. Dennoch kann auch ein Schaden an der Leitplanke als Unfall im Sinne der Straßenverkehrsordnung gelten, wenn er durch Ihr Fahrzeug verursacht wurde.


Meldepflichtige Unfälle

Grundsätzlich müssen Sie gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) jeden Unfall der Polizei melden, bei dem Personen verletzt wurden oder der Gesamtschaden über 1.500 Euro liegt. Dies gilt auch, wenn Sie in die Leitplanke gefahren sind und der entstandene Schaden diese Grenze überschreitet. In solchen Fällen müssen Sie die Polizei umgehend verständigen und den Vorfall melden.


Unfallflucht vermeiden

Wenn Sie in die Leitplanke gefahren sind, ohne dass andere Verkehrsteilnehmer involviert waren und der Schaden unter 1.500 Euro liegt, könnten Sie versucht sein, den Vorfall nicht zu melden. Allerdings sollten Sie bedenken, dass das Verlassen des Unfallortes ohne die erforderlichen Maßnahmen (wie beispielsweise das Hinterlassen Ihrer Kontaktdaten) als Unfallflucht gilt – eine strafbare Handlung. Daher ist es ratsam, auch in solchen Fällen den Unfall der Polizei zu melden oder zumindest Informationen zur Schadensregulierung auszutauschen.


Versicherung informieren

Unabhängig von der Meldepflicht empfiehlt es sich, den Vorfall auch Ihrer Versicherung zu melden. Je nach Art und Umfang Ihrer Kfz-Versicherung kann der Schaden an der Leitplanke unter die Kaskoversicherung fallen. Die Versicherung kann Sie über die notwendigen Schritte und Unterlagen informieren, um den Schaden regulieren zu lassen.


Fazit

In die Leitplanke gefahren zu sein, mag zwar kein Unfall im klassischen Sinne sein, dennoch wird dies in den meisten Fällen als solcher behandelt. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, den Unfall gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu melden. Denken Sie daran, die Polizei zu informieren, wenn Personen verletzt wurden oder der Schaden die Meldegrenze überschreitet. Auch wenn der Schaden geringfügig ist, kann eine Meldung bei Ihrer Versicherung sinnvoll sein, um die Schadensregulierung zu ermöglichen.


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